Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden

* Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen
* Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung
* Stärkung persönlicher Kompetenzen.

Grundlage für die aktuellen europaweiten Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind zwei Faktoren. Einerseits hat die EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (Richtlinie des Rates 89/391/ EWG) eine Neuorientierung des traditionellen Arbeitsschutzes in Gesetzgebung und Praxis eingeleitet. Zum anderen wächst die Bedeutung des Betriebes als Handlungsfeld der öffentlichen Gesundheitsvorsorge (Public Health).

Nach diesem Verständnis sind gesunde und qualifizierte Mitarbeiter sowohl in sozialer wie ökonomischer Hinsicht eine wesentliche Voraussetzung für den zukünftigen Erfolg der Europäischen Union. Der zuständige Dienst der Europäischen Kommission hat daher eine Initiative zum Aufbau eines europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt. Mitglieder des Europäischen Netzwerkes sind Organisationen aus den Mitgliedsstaaten und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie sind gleichzeitig nationale Kontaktstellen. Ziel des Netzwerkes ist es -auf der Basis eines kontinuierlichen Erfahrungsaustausches- models of best practise zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu identifizieren und zu verbreiten.

Die EU ermutigt damit die Mitgliedsstaaten, der betrieblichen Gesundheitsförderung einen höheren Stellenwert einzuräumen und Fragen der Gesundheit am Arbeitsplatz bei politischen Entscheidungen mit einzubeziehen.