Fördernde Krankenkassen
Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit. 20 Millionen Deutsche sind pro Jahr wegen Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung und verursachen den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen Kosten in Milliardenhöhe.
Die besten sind unsere Vertragspartner
In Zeiten immer geringer werdender Einnahmen müssen die Kostenträger daher ganz genau prüfen, ob eine Therapie die strengen wissenschaftlichen Anforderungskriterien an die moderne und Erfolg
versprechende Behandlung von Rückenschmerzpatienten auch tatsächlich erfüllt.
Eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen hat auf dieser Grundlage mit dem Experten-Netzwerk „FPZ: DEUTSCHLAND DEN RÜCKEN STÄRKEN“ eigene Verträge
abgeschlossen.
Der nachfolgenden Liste können Sie die aktuellen Vertragspartner entnehmen:
Private Krankenversicherungen
• Deutsche Krankenversicherung (DKV)
• DEUTSCHER RING
• GOTHAER
• VICTORIA
• CENTRAL KV
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Integrierten Versorgung Rückenschmerz (SGB V § 140)
BARMER GEK (nur in ausgewählten Pilotregionen möglich - weitergehende Informationen erhalten Sie unter Tel. 0221 - 589807-70 begin_of_the_skype_highlighting 0221 - 589807-70 end_of_the_skype_highlighting begin_of_the_skype_highlighting end_of_the_skype_highlighting
Energie BKK
IKK Classic
BKK ALP PLUS
Saint Gobain BKK
WMF BKK
BKK Verbundplus
BKK Neckermann
Vaillant BKK
Neu: Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der INTENSIV Versorgung Rückenschmerz (SGB V § 140)
BKK Pfalz
BARMER GEK
WMF BKK
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der ergänzenden Rehabilitation (SGB V § 43)
BKK Gesundheit (ehemals Taunus BKK und BKK Fahr)
IKK Südwest-Plus
BKK Deutsche Bank
BKK Futur
E.ON BKK
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen des FPZ CENTER OF EXCELLENCE (SGB V § 20)
BKK Pfalz
BARMER GEK
Vaillant BKK
Wir informieren Sie sehr gerne darüber, wie Sie bei Ihrer Krankenkasse die Förderung von Leistungen des FPZ KONZEPTS beantragen.
Wir sind bemüht die o.a. Informationen immer auf den neusten Stand zuhalten. Jedoch kann es durch stetige Änderungen im Gesundheitswesen zu Abweichungen kommen.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie ergänzende Informationen rund um das FPZ-Konzept
